„Förster und Waldeigentümer sind nicht nur zur Anzeige berechtigt“, warnt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck, „sie dürfen den Moutainbiker sogar kurz anhalten, um dessen Identität zu bestimmen. An der Weiterfahrt gehindert werden dürfen die Fahrradfahrer allerdings nicht.“ |